Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung
Die auf http://dieseyer.de/tip/alter/
abgelegten Dokumente dienen allein mir als Gedächtnisstütze und sind bzw. ersetzen keine Rechtsberatung!
Alle getroffenen Aussagen sind nicht rechtlich geprüft. Programmierer verwenden häufig
'as is': Was heißt, es müsste funktionieren und falls es Schaden anrichtet, wird keine Haftung übernommen.
Wer http://dieseyer.de/tip/alter/
verwendet, sollte es ausdrucken und Unklarheiten und Fragen handschriftlich hinzufügen.
Dann sollte er das alles mit seinen Angehörigen und einem Anwalt oder Notar diskutieren.
Zunächst habe ich u.a. folgende Dokumente / Informationen eingehend 'studiert':
verwaltungsservice.bayern.de: Vorsorgevollmacht; Erteilung, Beurkundung und Registrierung
bestellen.bayern.de: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (pdf) => VfUKA: "Broschüre Vorsorgevollmacht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter.pdf"
wuerzburg.de: Betreuung - Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuungsverfügung
Beim Lesen und bei Diskussionen mit Verwandten und Freunden, Betroffenen und verschiedenen Beratungsstellen ergaben sich (nicht nur für mich)
einige Fragen, die ich mir immer gleich notiert habe . . . dies sollte auch jeder Vollmachtgeber tun!
Meine Fragen und meine Antworten
zu Vollmachten habe ich für mich im Folgenden so zusammen getragen:
VfUKA: Broschüre Vorsorgevollmacht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter.pdf
Reicht mein (Ehe-) Partner?
Nein! Jeder, der 'einmal' volljährig geworden ist, bekommt einen gerichtlich bestellten Betreuer, wenn der Eindruck
entsteht, er kann sich nicht mehr selbst versorgen. (Diesen Eindruck können Freunde, Verwandte, Bekannte, Nachbarn,
Ärzte, die Polizei . . . kurzum jeder dem Betreuungsgericht melden.) Das Betreuungsgericht (früher u.a. Familiengericht,
Vormundschaftsgericht oder so) prüft, ob es eine registrierte Betreuungsverfügung gibt, bevor es einen Betreuer bestimmt -
womit klar ist: Die Betreuungsverfügung muss 'gemeldet' werden (z.B. von einem Notar). Der (gerichtlich bestellte) Betreuer
wird übrigens aus dem Vermögen oder von den Verwandten bezahlt.
Wozu? Das Leben geht in der Regel normal weiter oder endet so, dass Vollmachten nicht erforderlich sind:
Nach einem Unfall sterben oder genesen die meisten. Auch die meisten Krankheiten verlaufen so: Tod oder Genesung.
Nur auf die Sonderfälle 'dazwischen' (also weder Tod noch Genesung) sollte ich mich, oder besser
meine Angehörigen, vorbereiten und meine Wünsche erklären, wie (oder ob) mein Leben weiter
gehen soll (wenn ich mich nicht mehr artikulieren kann).
Vorsorge? / Vorsorgevollmacht?
In VfUKA werden die Begriffe Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht genannt und eine
Vollmacht abgedruckt - was sind die Unterschiede?
Die Generalvollmacht gilt sofort; die Vorsorgevollmacht ist eine vorsorgliche Generalvollmacht, weil sie (vorsorglich)
an eine Bedingung geknüpfte ist: Erst wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann, soll die Generalvollmacht
wirken. Und das ist das Problem: Damit mein Bevollmächtigter meine Interessen vertreten kann, muss er erst die Erfüllung
der Bedingung belegen . . . und verliert möglicherweise wertvolle Zeit. Deswegen habe ich meine
erteilten Vollmachten an KEINE Bedingung(en) geknüpft.
Beurkundung? Natoariell beglaubigen? Mit den Vollmachten sollte man immer einen Notar aufsuchen, der u.a. die sachliche Richtigkeit prüft.
Der Vollmachtgeber wird vom Notar auch mehrmals gefragt, ob er die einzelnen Punkte versteht und diese seinem Willen entsprechen.
Der Notar wird Originale oder Kopien behalten und/oder registrieren - je nach Wunsch.
Mit den Begriffen 'patientenverfügung Beglaubigung' habe ich auf der Internetseite meiner Stadt nach
langem Suchen eine Öffentliche Einrichtung gefunden, die Beglaubigungen für sozial schwache Personen übernehmen.
(Für einen anderen Ort war telefonisch diese Auskunft nicht zu erhalten, obwohl es eine solche Stelle gibt.)
Bei mehreren Notaren kam bei der Terminanfrage sofort: "Wir haben unsere eigenen Formulare. Sie brauchen nichts mitbringen."
Kommt man doch mit seinen eigenen Formularen prüft der Notar diese kurz. Stellt er fest, die Unterlagen sind vernüftig,
wird er die auch verwenden.
(Sind die Vollmachten bereits unterschrieben, entfällt für ihn dann das viele Nachfragen und erklären.)
Widerruf! Wenn ich mich geirrt habe oder ich meiner Vertrauensperson das Vertrauen entziehen muss, kann ich jederzeit
meine erteilten Vollmachten als nichtig erklären und die Herausgabe verlangen . . . und das notfalls gerichtlich
durchsetzen und Schadensersatz einklagen.
Erdrückende Verantwortung? Der Bevollmächtigte empfindet eine kaum zu bewältigende Verantwortung auf sich zu kommen.
Dies (finde ich) ist aber nur der erste Eindruck. Zum einen ist es recht unwahrscheinlich, dass der Fall eintritt, in dem
die Vollmachten verwendet werden müssen (siehe oben: meistens Genesung oder Tod). Und zweitens sind Partner oder
Freunde wesentlich mehr verunsichert und fühlen sich mehr 'erdrückt' von Verantwortung, wenn es keine Vollmachten gibt.
Örtliche Nähe? Soll ich jemanden eine Vollmacht erteilen, der in hunderten km Entfernung wohnt? Ja! Mein Bevollmächtigter
wohnt in mehr als 400km Entfernung und ist beruflich bedingt viel Unterwegs. Aber passiert mir etwas, wird er sich die Zeit nehmen
und kurzfristig vor Ort sein, um in meinem Sinne Regelungen zu treffen. Er kann die Vollmacht(en) vorlegen und z.B. über
medizinische Behandlungen (mit-) bestimmen. Er kann einen Pflegedienst beauftragen, der mich täglich betreut (oder nur
einmal wöchentlich die Gardinen wäscht) oder ein Notrufsystem in meiner Wohnung installieren lassen.
Wirtschaftliche Vollmacht? Die in VfUKA abgedruckte Vollmacht ist für mich eine Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung - auf keinen Fall eine Vorsorgevollmacht. Die dort enthaltenen Regelungen zur Vermögenssorge entsprechen aus meiner Sicht einer Bankvollmacht, die bei den Banken aber nicht leicht durchzusetzen ist (was mich wiederum zusätzlich etwas vor Missbrauch schützt).
Wirtschaftliche Vollmacht: Bankvollmacht? Jemanden eine Bankvollmacht über mein Konto zu geben . . .
das fällt mir nicht so leicht. (Wenn das Geld erst einmal weg ist, bekommt man es nicht so schnell wieder zurück.) In der
in VfUKA abgedruckten Vollmacht heißt es: "...Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und
Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen..." Damit ist 'eigentlich' auch der Zugriff auf meine Konten gemeint.
In der Broschüre wird darauf verwiesen, das Banken diese Vollmacht meistens als nicht ausreichend ansehen.
Ich sehe darin kein großes Problem: Die Vollmacht wirkt für alles andere (außer Bankgeschäfte) sofort, finanzielle
Belange sind meistens nicht so eilig und können mit mehr Ruhe geregelt werden.
Medizinische Vollmacht: Patientenverfügung? Mir genügt die Patientenverfügung. Der Bevollmächtigte erscheint
ja mit der Vollmacht bei den Ärzten, die festgestellt haben, dass ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann.
Medizinische Vollmacht: Betreuungsverfügung? Einen entsprechenden Absatz habe ich sowohl in meine Patientenverfügung
als auch in meine (General-) Vollmacht aufgenommen - das sollte reichen.
Aushändigen? Die (beglaubigten und ans Betreuungsgericht gemeldeten) Vollmachten sollten leicht und vor allem schnell zugänglich/erreichbar sein, damit bei Bedarf
keine Zeit verloren geht. Zwei Varianten sehe ich für mich als praktikabel an:
1. Der Bevollmächtigte bekommt die Vollmachten im Original ausgehändigt (und könnte gleich los legen; da ich ihm
vertraue und wir das so abgesprochen haben, tut er dies NICHT!)
2. Der Bevollmächtigte weiß, dass die Vollmachten im Original in einem Schrank liegen (für den er keinen Schlüssel
hat), verfügt aber über einen Wohnungsschlüssel. Im Bedarfsfall kommt er also relativ leicht an die Unterlagen.
Im 'Nichtbedarfsfall' würde ich das bemerken und die Vollmachten widerrufen (können).
Gültigkeit?
Früher war es einfacher möglich, an Hand von Schriftproben die Echtheit einer Unterschrift fest zu stellen:
Heute werden kaum handschriftliche Postkarten oder Briefe verschickt. Auch aus diesem Grund (es gibt weitere: u.a.
Streit zwischen Angehörigen) sollten die Unterschriften beglaubigt und unter Aufsicht eines Notars erfolgen. Er nimmt
damit auch meine Willenserklärung auf und bestätigt meine Zurechnungsfähigkeit 'etwas' (ohne ein ärztliche Attest
erstellen zu dürfen).
Salvatorische Klausel?
Der in jedem Vertrag übliche Verweis auf eine salvatorische Klausel habe ich bisher nirgends gefunden.
Diese ist zwar für Verträge vorgesehen, ich finde aber, diese sollte auch bei Vollmachten aufgeführt sein. Sollte
nämlich z.B. das Erteilen von Untervollmachten oder Teilvollmachten (beispielsweise an ein Pflegeperson) per Gesetzt
verboten werden, könnte die Vollmacht insgesamt ungültig sein . . . wenn die salvatorische Klausel fehlt.
Gültigkeit verlängern?
Jährlich oder alle zwei Jahre sollte der Vollmachtgeber die Vollmachten neu unterzeichnen. Damit ist nachvollziehbar, dass ich meine Meinung nicht geändert habe. Hat der Bevollmächtigte die Originale, kann ich dies auf einer Kopie tun. (Eine erneute Beglaubigung ist nicht erforderlich.)
Meine Willenserklärungen
VfUKA: Broschüre Vorsorgevollmacht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter.pdf
'meine' Vollmacht (Generalvollmacht)
ist eine fast wörtliche Übernahme aus VfUKA - die Unterschiede:
- Statt Ankreuzen findet sich jetzt ein Feld, auf das ich handschriftlich 'ja' oder 'nein' schreibe.
- Unter Vermögenssorge nenne ich explizit den Zugriff auf alle meine Konten.
- Zu Betreuungsverfügung habe ich "..bitte.." durch "..soll.."" ersetzt (und den Text etwas verändert).
- Die gesamte Vollmacht passt bei doppelseitigen Druck auf ein einziges Blatt.
- Eine salvatorische Klausel ist eingefügt.
- Für wiederholte handschriftliche Willenserklärungen ist für meine Unterschrift auch noch Platz.
Dort kann z.B. handschriftlich stehen: "Diese Vollmacht ist weiterhin gültig! Unterschrift am 1.1.1900"
=>
Patientenverfuegung.pdf
/
Patientenverfuegung.odt
'meine' Patientenverfügung
ist ein Abschrieb von einer handschriftlichen Kopie, dessen Ursprung ich nicht kenne (den Schöpfer würde
ich aber gern nennen). Anders als sonst üblich, werden einzelne medizinische Maßnahmen nicht genannt.
Bei einer Aufzählung besteht die Gefahr, dass ich a) und b) nenne, aber evtl. eine 'Mischform' eintritt - was
soll dann unternommen werden? Da ich nie alle Fälle einzeln aufzählen kann, lege ich für alle Fälle
eine Handlungsanweisung fest. Und wie die Vollmacht enthält auch sie eine Betreuungsverfügung mit dem selben
Bevollmächtigten.
Als Ergänzung habe ich in Gesprächen die u.a. in der VfUKA im einzelnen genannten medizinischen Regelungen
diskutiert - der Bevollmächtigte hat also eine ziemlich genaue Vorstellung, was ich will.
=>
Vollmacht.pdf
/
Vollmacht.odt
Und ich wiederhole: Über dieser Zeile finden sich meine Fragen und meine Antworten - natürlich rechtlich ungeprüft!